Ihr Steuerberater in Hamburg

Tel: 040 39 87 25 85

Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Nach Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellen wir für Sie den Jah­res­ab­schluss oder ermitteln den Gewinn Ihres Unternehmens. Außerdem fertigen wir natürlich alle betrieblichen Steuererklärungen für Sie an. Das sind zum einen wichtige Informationen für das Finanzamt, aber zum anderen auch für Ihre Gläubiger, Banken, Investoren und das eigene Gefühl. Die einfachste Art der Gewinnermittlung ist die Einnahmen-Überschussrechnung. Das ist die übliche Art aller Freiberufler und Kleinunternehmer. Für Gewerbetreibende ist dieser Weg der Gewinnermittlung nur bis zu bestimmten Gewinn- oder Umsatzgrenzen möglich.

Für alle Unternehmen und Unternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind oder gewisse steuerliche Grenzen überschreiten, gelten zusätzliche Pflichten in der Buchführung. Für diesen Kreis stellen wir zum Ende eines Ge­schäfts­jah­res sowohl eine Bilanz zum Stichtag als auch eine Gewinn- und Verlustrechnung für das gesamte Geschäftsjahr auf. Auch größere und mittelständische Unternehmen, die ihre Buchführung intern erstellen, sind dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen zu lassen. Dies übernehmen wir gerne für Sie.

Sobald wir den finalen Entwurf der die Einnahmen-Überschussrechnung oder des Jahresabschlusses fertiggestellt haben, setzen wir uns gerne mit Ihnen zusammen, um mit Ihnen über Ihre Zahlen, die Besonderheiten und die Un­ter­neh­mens­ent­wick­lung zu sprechen. Außerdem empfehlen wir, schon im laufenden Jahr mit Ihnen zusammen auf Ihre Zahlen zu schauen. Dadurch ist es möglich, Sie bereits unterjährig optimal steuerlich und auch betriebswirtschaftlich zu beraten.